Städtebauförderung

Seit dem Jahr 1997 werden Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung gewährt. Zweck des kommunalen Förderprogrammes ist die Erhaltung des ortstypischen, eigenständigen Chrarakters des Ortsbildes des Altortes von Kreuzwertheim. Durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen soll die städtebauliche Entwicklung des Altortes Kreuzwertheim unter Berücksichtigung des typischen Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden. Dazu gehören Maßnahmen wie die Gestaltung der Häuserfassaden, die die Altortsanierung ergänzend und begleitend unterstützen.

Gegenstand der Förderung:

  1. Maßnahmen zur Erhaltung der Gestaltung der vorhandenen Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude mit ortsbildprägendem Charakter. Dazu gehören Maßnahmen an Fassaden einschließlich Fenster und Türen, Dächer einschließlich Dachaufbauten, Hoftoren und Hofeinfahrten, Einfriedungen und Treppen mit ortsbildprägendem Charakter.
  2. Anlage bzw. Neugestaltung von Vor- und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, wie z.B. durch ortstypische Begrünung und Entsiedelung.

Die Förderung beträgt bis zu 33 v.H. der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 7.669,- €.

Alle Details zum Förderprogramm sowie den räumlichen Geltungsbereich können Sie auf diesen Seiten entnehmen.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.