Erdaushub- & Bauschuttdeponie Unterwittbach
Die gebührenpflichtige Anlieferung von Erdaushub und Bauschutt ist grundsätzlich nur Bürgern des Marktes Triefenstein sowie des Marktes Kreuzwertheim gestattet.
Es gelten, im Hinblick auf die Corona-Pandemie, folgende Sicherheitsbestimmungen auf dem Deponiegelände:
1. 2 m Abstandshaltung zu den anderen Anlieferern sowie zu dem Deponiewärter.
2. Es dürfen sich maximal zwei Fahrzeuge zeitgleich auf dem Betriebsgelände aufhalten.
3. Die Entsorgung ist zügig zu erledigen.
Die Marktgemeinde bitten alle Anlieferer zum Schutz des Deponiepersonals, sowie sich selbst, unbedingt an die vor Ort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu halten und eine Mund-Nasen-Abdeckung (FFP2-Maske) zu tragen.
Öffnungszeiten der Erdaushub- und Bauschuttdeponie Unterwittbach (DK0 = kein belastetes Material)
Mittwoch (von März bis Oktober) | 15:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch (November und Februar) | 14:00 - 16:00 Uhr |
Samstag | 10:00 - 12:00 Uhr |
Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten sind nur nach rechtzeitiger Vereinbarung und zusätzlicher Kostenerstattung mit dem Deponiewart bei trockener sowie bei schnee- und eisfreier Witterung möglich (Tel.: 0160/1130552 nur während der Öffnungszeiten).
In den Monaten Dezember und Januar ist die Erdaushub- und Bauschuttdeponie geschlossen. Die Deponie kann auch in den übrigen Monaten vorübergehend geschlossen werden, wenn die Witterungsverhältnisse das Befahren nicht zulassen. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall telefonisch, bevor Sie die Deponie anfahren - vielen Dank.
Zugelassene Abfallarten: | ||
Erdaushub-Abfallschlüssel | 170504 u. 170506 | (Baggergut) |
Bauschutt-Abfallschlüssel | 170101 - 170103 u. 170107 | z.B. Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Mauerwerksabbruch |
Straßenaufbruch-Abfallschlüssel | 170101, 170504, 170302 | ohne Teeranteile |