Wassergebühren (§ 10 BGS-WAS) (zzgl. 7 % MwSt.) 2,99 €/m³
Schmutzwassergebühren (§ 10 BGS-EWS) 2,36 €/m³
Niederschlagswassergebühren (§ 10a BGS-EWS) 0,15 €/m³
reduzierte Grundstücksfläche und Jahr, gültig seit 01.01.2025.
Die Gemeinde erhebt außerdem Grundgebühren für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung (§ 9a BGS-WAS) sowie für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung (§ 9a BGS-EWS).