Wasser- & Kanalgebühren

Wassergebühren (§ 10 BGS-WAS) (zzgl. 7 % MwSt.)          2,99 €/m³

Schmutzwassergebühren (§ 10 BGS-EWS)                        2,36 €/m³

Niederschlagswassergebühren (§ 10a BGS-EWS)              0,15 €/m³

reduzierte Grundstücksfläche und Jahr, gültig seit 01.01.2025.

Die Gemeinde erhebt außerdem Grundgebühren für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung  (§ 9a BGS-WAS) sowie für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung (§ 9a BGS-EWS).