Grünabfälle
Das Ablagern von pflanzlichen Abfällen an Wald- oder Straßenrändern sowie im Wald ist grundsätzlich verboten.
Die Entsorgung von Grünabfall erfolgt über die Biotonne bzw. die Grünabfallsammlungen des Landkreises, die zweimal jährlich stattfinden (Kreuzwertheim am 08.05.2023 und 15.11.2023 sowie in den Ortsteilen am 24.04.2023 und 14.09.2023).
Das ganze Jahr über können Baum-, Strauch- und Grasschnitt, Laub, Unkraut, Blumen und Zierpflanzen über den Grüngutsack (120 l / 3,60 €) entsorgt werden; die Säcke sind beim REWE-Markt in Kreuzwertheim erhältlich. Sie werden bei jeder Biomüllabfuhr mitgenommen.
Nur für BürgerInnen des Marktes Kreuzwertheim steht am Wertstoffhof zu den regulären Öffnungszeiten ein Grünabfallcontainer zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Grünabfälle müssen frei von Müll oder anderen Fremdstoffen sein. Es dürfen in haushaltsüblichen Mengen nur Laub- und Grasschnitt sowie Baum-, Hecken- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 15 cm angeliefert werden. Zum Bündeln des Schnittgutes ist kompostierbares Material, wie z.B. Juteschnüre, zu verwenden. Wurzelstöcke werden nicht angenommen.
Sollte dies nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Entsorgung beim Komposthof Gräder, Mittelbodenweg 6. in Oberwittbach (Tel. 09391 / 1506).
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Samstag 08:00 - 17:00 Uhr
Nach der überarbeiteten Bayerischen Luftreinhalteverordnung –BayLuftV– ist es seit 01.01.2017 nicht mehr erlaubt, pflanzliche Abfälle innerhalb geschlossener Ortschaften zu verbrennen. Für nähere Informationen: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPflAbfV/true