Freiwilliger Landtausch Kreuzwertheim

20. November 2025: Die Grundstücke im Waldbereich oberhalb der Schleuse Eichel sind aufgrund der jahrzentelangen, fränk. Realteilung, sehr stark zersplittert und dadurch nicht mehr effizient zu bewirtschaften. Oftmals handelt es sich um sehr langgezogene, aber nur wenige Meter breite Flächen. Deshalb ist eine Nutzung der einzelnen, zum Teil sehr klein parzellierten Flächen zum Teil gar nicht mehr möglich.
Freiwilliger Landtausch Kwth (2)

In diesem Areal sind der Markt Kreuzwertheim und das Fürstenhaus die Eigentümer mit den größten Flächen. Allerdings liegen diese Grundstücksflächen nicht aneinandergrenzend, sondern es handelt sich ebenfalls um kleinere Einzelflächen.
Aufgrund dieser Grundstücksstrukturen war eine nachhaltige Bewirtschaftung der dortigen Waldflächen bislang kaum noch möglich.

Um diese Situation zu verbessern, wurde in Abstimmung mit dem ALE (Amt für Ländliche Entwicklung) ein freiwilliger Landtausch ins Leben gerufen. Mit Unterstützung der BBV Landsiedlung wurde ein Areal von rd. 25 Hektar für die geplante Neuordnung festgelegt.

Zunächst wurde in diesem Areal der Boden-u. Holzwert ermittelt. Unter Federführung der BBV Landsiedlung wurden Gespräche mit den dortigen Grundstückseigentümern geführt. Tatsächlich getauscht wurden nun 241 Flurstücke; das ist eine Fläche von insgesamt ca. 29 Hektar.

Neben dem Markt Kreuzwertheim und dem Fürstenhaus, haben sich letztendlich noch 7 private Grundstückseigentümer an dem freiwilligen Verfahren beteiligt, dass nach rd. 6 Jahren am 12. November 2025 im Rahmen eines letzten Termines im Rathaus Kreuzwertheim zum erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnte.
Durch die freiwilligen Tauschvereinbarungen konnten zum Vorteil für jeden Eigentümer größere zusammenhängende Flächen gebildet werden, die künftig unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sinnvoll genutzt werden können.

Der Freistaat Bayern unterstützt diese Arbeitsleistung der Bürger vor Ort, in dem er die Kosten für einen sachverständigen Helfer übernimmt. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) hat hierfür Fördermittel in Höhe von 40.000 € zur Verfügung gestellt. Die Arbeitsleistung des ALE Unterfranken und die Umschreibung im Grundbuch sind Verfahrenskosten, die der Freistaat Bayern trägt.