Wasser- & Kanalgebühren

Wassergebühren (§ 10 BGS-WAS) (zzgl. 7 % MwSt.)         2,08 €/m³

Schmutzwassergebühren (§ 10 BGS-EWS)                        1,77 €/m³

Niederschlagswassergebühren (§ 10a BGS-EWS)               0,12 €/m³

reduzierte Grundstücksfläche und Jahr

Die Gemeinde erhebt außerdem Grundgebühren für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung  (§ 9a BGS-WAS) sowie für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung (§ 9a BGS-EWS).