Richtwerte für Grundstücke

Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch

Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Main-Spessart hat die Bodenrichtwerte im Landkreis Main-Spessart zum Stichtag 31.12.2010 in seiner Sitzung vom 18.05.2011 – wie folgt – neu ermittelt (Tabelle nur für den Markt Kreuzwertheim mit Ortsteilen).

Richtwerte für Grundstücke
(Euro/m² Grundstücksfläche)
Stand 31.12.2010

 

 
Gemeinde bzw. Ortsteil

 Baureifes Land (einschl. Erschließungsbeiträge)

 
Bauerwar-tungsland

 Wohnbauflächen

 
Gewerbliche Bauflächen
innerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen (§ 30 BauGB), für den individuellen Wohnungsbauaußerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen (§ 34 BauGB)
Kreuzwert-heim

155

75

35

GE 10 / 

W 22

Röttbach

67

35

-

W 15

Unterwittbach

40

32

-

W 15

Wiebelbach

65

35

27

GE 9 /

W 15